7 Uhr
Räumpflicht in Heroldsberg
Werktags müssen Gehwege ab 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, und das bis 20 Uhr so oft wie nötig. Gestreut wird mit Sand oder Splitt, Salz nur an gefährlichen Stellen wie Treppen.
Quelle: Markt Heroldsberg, Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, in Kraft seit 01.06.2012, § 10 Abs. 1.
1 m
Auch ohne Gehweg
Wo es keinen abgegrenzten Gehweg gibt, gilt ein Streifen von einem Meter Breite am Straßenrand als Gehbahn, die frei sein muss.
Quelle: Markt Heroldsberg, Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, § 2 Abs. 2.
20 %
Auch für den Gehweg
Winterdienst zählt als haushaltsnahe Dienstleistung, auch auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus, wenn Sie dort räumen müssen. 20 Prozent der Arbeitskosten gehen direkt von der Einkommensteuer ab. Die Fahrbahn zählt nicht.
Quelle: § 35a Abs. 2 EStG; Bundesfinanzhof, Urteile vom 20.03.2014 (VI R 55/12) und 13.05.2020 (VI R 4/18). Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen Ihre Steuerberatung.